Krankenversicherung

Für 2008 gibt es eine Anpassung der Chroniker-Regelung und eine Neubewertung der Krebsvorsorgeuntersuchungen.

Neue Chroniker-Regelung
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich an den Leistungen ihrer Versicherung beteiligen. Die Beteiligung ist jedoch gedeckelt – auf maximal zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte der Betroffenen. Für chronisch Kranke – etwa für Diabetiker oder Krebskranke – liegt die Belastungsgrenze allerdings bei nur einem Prozent. Sie müssen also weniger zuzahlen.

Wer ist Chroniker? Von der 1-Prozent-Regelung für Chroniker sollten nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung nur noch diejenigen Kranken profitieren, die vor ihrer Erkrankung die für sie wichtigen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hatten. Diese Regelung wurde abgeschwächt: Nun wird nur noch verlangt, dass sich die Betroffenen vor der Erkrankung über die für sie in Frage kommenden Untersuchungen haben beraten lassen.

Wer bislang bereits als Chroniker gilt, für den ändert sich nichts. Die neue Regelung gilt nur für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach der Regelung von § 25 des fünften Sozialgesetzbuchs in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.

Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Weitere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie der so genannte „Gesundheits-Check-Up“ werden möglicherweise noch einbezogen.

Chlamydien-Test
Chlamydien sind Bakterien, die zunächst den Gebärmutterhals, später auch Eileiter und Eierstock einer Frau infizieren. Die Infektion kann zu Kinderlosigkeit führen. Im Frühstadium kann sie allerdings gut mit Antibiotika behandelt werden. Frauen bis zum Alter von 25 Jahren haben deshalb ab Januar 2008 einen Anspruch auf einen jährlichen Chlamydien-Test, um das Risiko chronischer Unterleibsbeschwerden und ungewollter Kinderlosigkeit zu mindern. Der Test kann per Urinprobe oder durch einen Abstrich gemacht werden.

Hautkrebs-Screening
Ab Juli 2008 sollen gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening haben. Bis dahin bleibt diese Krebsvorsorge-Untersuchung weiterhin eine kostenpflichtige Leistung. Durchgeführt werden kann die Untersuchung von eigens hierfür geschulten Hausärzten und Hautärzten.

Neue Grenze für die Familienversicherung: 355 Euro
Kinder und Ehepartner von gesetzlich Versicherten, können über den Partner bzw. die Eltern bei AOK, Barmer & Co. kostenlos familienversichert. Ihre monatlichen Einkünfte dürfen dabei aber maximal bei 355 Euro (vorher: 350 Euro) liegen. Bei einem Mini-Job dürfen es bis zu 400 Euro sein.

 

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