FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerkschaftsarbeit und alles was damit zusammenhängt.
Wenn Sie eine Frage haben, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir werden Ihre Frage gern beantworten und sie gegebenenfalls zu dem FAQ Bereich hinzufügen.

Welche Leistungen bietet die Mitgliedschaft in der IG BCE?

Welche Leistungen bietet die Mitgliedschaft in der IG BCE?

Als drittgrößte Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stehen wir als Reformkraft für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Modernisierung und die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder.

Wandel braucht Gewerkschaft! Wir setzen uns ein für ein innovatives, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial gerechtes Deutschland in einem starken Europa.

Die IG BCE macht Politik für die Menschen. Dabei tritt sie für die Verwirklichung grundlegender Werte ein. Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Schutz vor Willkür, Solidarität und ein menschenwürdiges Leben sind unsere Werte und Ziele.

Dieses Land zukunftsfähig zu gestalten bedeutet für uns, das Modell der sozialen Marktwirtschaft zu erneuern und weiterzuentwickeln.

Dabei gilt – gerade im Zeitalter der Globalisierung – der zentrale Grundsatz: Der Mensch steht im Mittelpunkt!

Tarifpolitik – unser Kerngeschäft.

Wer im Arbeitsprozess steht, weiß, wie wichtig es ist, dass

  • Entgelt,
  • Ausbildungsvergütung,
  • 13. Monatseinkommen,
  • Altersvorsorge,
  • Arbeitszeiten,
  • Urlaub

und vieles mehr verbindlich geregelt sind. Die tariflichen Vereinbarungen liegen für unsere Mitglieder deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen.

Sie leisten viel –und haben Ansprüche.

Als Mitglied der drittgrößten Einzelgewerkschaft im DGB profi tieren Sie von einem umfassenden und hochwertigen Leistungspaket der IG BCE. Unser Service spart Geld, Mühe und Zeit.

Rechtsberatung und Rechtsschutz.

Im Arbeits- und Berufsleben läuft nicht immer alles reibungslos. Mit guten Argumenten und gewerkschaftlichem Beistand aber lässt sich in Streitfällen fast immer eine Lösung fi nden – wenn Sie fundiertes Expertenwissen auf Ihrer Seite haben.

Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren Ihnen gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfl iktfall vertreten wir Ihre Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalvertretungsrechts.

Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

Streikunterstützung.

Konflikte werden mit Durchsetzungsfähigkeit gelöst. Kommt es in Ihrem Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind Sie als Mitglied der IG BCE fi nanziell abgesichert. Sie erhalten Streikunterstützung bis zur Höhe Ihres Netto-Lohnes. Vorausgesetzt ist eine dreimonatige Mitgliedschaft.

Selbstverwaltung – wir nehmen Ihre Rechte wahr.

Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Versichertenälteste sind für viele Menschen erste Anlaufstellen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Berater, die das Vertrauen der Versicherten haben. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifi zierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.

Freizeit-Unfallversicherung inklusive.

Im Beruf schützt Sie Ihre Unfallversicherung. Und in der Freizeit? Als Mitglied der IG BCE stellt sich diese Frage erst gar nicht. Denn Sie sind auch in Ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: nur ein Jahr Mitgliedschaft.

Unfall-Krankenhausgeld

Wenn Sie länger als 48 Stunden in stationärer Behandlung bleiben, erhalten Sie Unfall-Krankenhausgeld in Höhe des 30-fachen monatlichen Beitrages (max. 52 Euro/Tag).

Invaliditätsleistungen

In Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages – mindestens aber 1.280 Euro – als einmalige Entschädigung bei Ganzinvalidität; bei Teileinvalidität von mindestens 20 Prozent der dem Grad der Individualität entsprechende Teil. Rentner(innen) und den Rentner(inne)n gleichgestellte Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und entrichten Vollbeiträge.

Todesfallleistungen

Im Falle des Todes eines Mitgliedes wird eine Leistung in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes an die Hinterbliebenen gezahlt.

Fazit: Es gibt viele gute Gründe Mitglied in der IG BCE zu werden, denn es gilt die erarbeiteten Rechte auch für die Zukunft zu wahren. Dies geht nur in einer starken Gemeinschaft wie der IG BCE.

Was macht eine Ortgruppe?

Was macht eine Ortgruppe?

Die Ortsgruppen haben in der IG BCE eine zentrale Bedeutung. Sie sind das entscheidende Bindeglied zwischen den Mitgliedern innerhalb und außerhalb der Betriebe. Gleich aus welcher Branche, ob Auszubildender oder Rentner, ob Arbeiter oder Angestellter, alle Mitglieder, die im Wirkungsbereich der Ortsgruppe wohnen, können und sollen sich mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen in die örtliche Gewerkschaftsarbeit einbringen.

Nicht nur im Betrieb, sondern auch am Wohnort ist die IG BCE präsent. Für einen Teil unserer Mitglieder eine alte, für viele Mitglieder eine neue Erfahrung: die Ortsgruppe. In ihr wird die Gewerkschaft vor Ort erlebbar. Dort kann jeder mitreden und mitentscheiden. Einer Ortsgruppe gehören alle IG-BCE-Mitglieder an, die im jeweiligen Einzugsbereich ihren Wohnsitz haben. Unabhängig davon, ob und wo sie beschäftigt sind.

In den Ortsgruppen informieren sich die Mitglieder über die Arbeit ihrer Gewerkschaft. Es werden Anregungen, Sorgen, Probleme und Vorschläge aufgegriffen und gemeinsam Lösungswege erarbeitet.

IG BCE - eine große Familie

In den Ortsgruppen wird die Mitgliederbetreuung am Wohnort groß geschrieben. Bildungsveranstaltungen, Versammlungen, Jubilarehrungen und vielfältige gesellige Zusammenkünfte für Jung und Alt fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl der IG BCE vor Ort.

Einfluss vor Ort

Die Ortsgruppen nehmen Einfluss auf das kommunal-, regional- und gesellschaftspolitische Umfeld, damit auch hierbei die Interessen der IG BCE und somit aller Mitglieder gewahrt werden. Ob es um kommunale Probleme, die regionale Wirtschaftspolitik oder andere Fragen geht, die vor Ort auf den Nägeln brennen: Unsere Ortsgruppen beziehen im Namen der IG BCE Stellung und mischen sich stellvertretend für die Mitglieder vor Ort ein.

Selbstverantwortung

Die Mitglieder der Ortsgruppe wählen ihre Vorstände selbst. Sie koordinieren die Arbeit und halten engen Kontakt zum Bezirk der IG BCE. Doch mit der Wahl der Vorstände ist der demokratische Willensbildungsprozess nicht beendet.

Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, Anträge an den Gewerkschaftskongress über die Bezirksdelegiertenkonferenz zu stellen. Die IG BCE-Ortsgruppen sind das zentrale Element der gewerkschaftlichen Willensbildung. Sie haben zu den folgenden Wahlen ein Vorschlagsrecht: Delegierte zur Landesbezirkskonferenz, Beirat, Gewerkschaftskongress sowie von Vorständen, Kommissionen und Ausschüssen.